Specials ZPO
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ZPO Wird im ersten Rechtszug neben dem in der Klageschrift angegebenen ausländischen Wohnsitz des Beklagten auch ein inländischer Wohnsitz in den Raum gestellt, so richtet sich die Zuständigkeit des Berufungsgerichts nach der ausländischen Anschrift, wenn die Klage dort zugestellt wurde. BGH, Beschl. v. 22.10.2009 - IX ZB 294/08
ZPO: Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es aus, dass die Unterlassung einer medizinisch gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt. Dabei ist nicht erforderlich, dass der grobe Behandlungsfehler die einzige Ursache für den Schaden ist. BGH, Urt. v. 29.09.2009 - VI ZR 251/08
Eine Partei macht sich die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen. Die Nichtberücksichtigung eines Beweisergebnisses, das sich eine Partei als für sie günstig zu Eigen gemacht hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs begründen. BGH, Beschl. v. 10.11.2009 - VI ZR 325/08
ZPO: Die Klage des Vermieters auf Mietzinszahlung ist im Urkundenprozess statthaft, wenn entweder unstreitig ist, dass der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung geltend macht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt, die Mietsache als Erfüllung angenommen hat, oder wenn der Vermieter ein solches Verhalten des Mieters durch Urkunden (z.B. ein Übergabeprotokoll) beweisen kann. BGH, Urt. v. 08.07.2009 - VIII ZR 200/08, VIII ZR 266/08
ZPO: Die Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens stellt nicht deshalb eine unzumutbare Härte dar, weil sie mittelbar zum Verlust der genossenschaftlichen Wohnungsrechte führt und der Schuldner möglicherweise seine derzeitige Wohnung verliert. BGH, Beschl. v. 01.10.2009 - VII ZB 41/08
Bei der Prüfung der Rechtswegzuständigkeit bedürfen zuständigkeitsbegründende Tatsachen dann keines Beweises, wenn sie gleichzeitig notwendige Tatbestandsmerkmale des Anspruchs selbst sind (doppelrelevante Tatsachen). Andernfalls muss der Kläger die rechtswegbegründenden Tatsachen beweisen, sofern der Beklagte diese bestreitet.
BGH, Beschl. v. 27.10.2009 - VIII ZB 42/08
ZPO: Beantragt der Kläger in der mündlichen Verhandlung die Einholung eines Sachverständigengutachtens, kann darin zugleich die konkludente Rüge mangelnder Sachaufklärung liegen. BFH, Beschl. v. 01.07.2009 - VIII B 12/09
ZPO: Nach einem Personenschaden ist es grundsätzlich zulässig, den entgangenen Gewinn im selbstständigen Beweisverfahren festzustellen. BGH, Beschl. v. 20.10.2009 - VI ZB 53/08
ZPO: OLG Köln: Teilurteil im Rahmen des Scheidungsverbundes unzulässig
Das Familiengericht hat durch Teilurteil über den Scheidungsantrag und die Folgesache "Versorgungsausgleich" entschieden, ohne gleichzeitig auch über die anhängige Folgesache "nachehelicher Unterhalt" zu befinden. Darin liegt ein schwerer Verfahrensmangel, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt. Dies gilt auch dann, wenn die Folgesache "nachehelicher Unterhalt" zunächst durch Widerrufsvergleich geregelt worden ist, der aber erst nach Erlass des Ehescheidungs-Teilurteils widerrufen wurde. Az 4 UF 50/09, Urteil vom 22.9.2009.
BGH: Anlass zur Unterhaltsklage bei Teilleistungen Ein Unterhaltsschuldner, der nur Teilleistungen auf den geschuldeten Unterhalt erbringt, gibt auch dann Veranlassung für ein Klage auf den vollen Unterhalt, wenn er zuvor nicht zur Titulierung des freiwillig gezahlten Teils aufgefordert worden ist. Az XII ZB 207/08, Beschluss vom 2.12.2009.
BGH: Anpassung eines pauschalen Unterhaltsvergleichs Ist in einem pauschalen Unterhaltsvergleich keine Geschäftsgrundlage niedergelegt, kann dies für einen Ausschluss der Anpassung an die abweichenden tatsächlichen Verhältnisse bei Vertragsschluss sprechen. Wenn sich die Geschäftsgrundlage geändert hat (§ 313 BGB), weil sich die tatsächlichen Verhältnisse, das Gesetz oder die höchstrichterliche Rechtsprechung geändert haben, ist die Abänderbarkeit dadurch aber regelmäßig nicht ausgeschlossen.
Az XII ZR 8/08, Urteil vom 25.11.2009
BGH: Missachtung des Gerichts (Contempt of Court) Der Beklagte war wegen Missachtung eines australischen Familiengerichts (comtempt of court) vom Verfahren ausgeschlossen worden. Seine Beschwerde dagegen wurde als unzulässig zurückgewiesen. Der Unterhaltstitel, der danach erlassen wurde, kann gegen den verfahrensrechtlichen ordre public verstoßen. Dann ist eine Vollstreckbarerklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Beschwerdeverfahren nach Art. 5 Nr. 1 HUVÜ 73 (Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen) zu versagen. Az XII ZB 50/06, Beschluss vom 2.9.2009
ZPO: Die Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine nicht erkennbar prozessunfähige Partei setzt die Zweiwochenfrist für den Einspruch in Gang. Bei unerkannt gebliebener Geschäftsunfähigkeit ist die Partei durch die Möglichkeit der Nichtigkeitsklage ausreichend geschützt. BGH, Urt. v. 19.03.2008 - VIII ZR 68/07
ZPO: BVerfG: Streitwertfestsetzung und Willkürverbot Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, ist in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt worden. Die Begründungen der Fachgerichte machen die Festsetzung des Streitwerts auf 3.000 € nicht nachvollziehbar und verstoßen gegen das Willkürverbot. Tragfähige Erwägungen für diese Wertfestsetzung lassen sich weder dem Beschluss des Amtsgerichts (Jever) noch der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts (Oldenburg) entnehmen. Nachvollziehbare Gründe für die angegriffene Streitwertfestsetzung sind auch den Umständen nach nicht erkennbar. Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Jever zurückverwiesen. Az 1 BvR 735/09, Urteil vom 12.10.2009.