Nach dem Erbfall
Sofort zur Beratung
Nach dem Erbfall/Todesfall ist die sofortige Beratung unverzichtbar.
Mit dem Todesfall ist der Erbe sofort, in derselben Sekunde, der Rechtsnachfolger. Er tritt in alle Rechte, aber auch alle Pflichten des Erblassers ein - auch wenn er noch gar nichts davon weiß. Das steht in § 1922 BGB.
Dementsprechend ist Eile geboten. Es ist sofort zu klären, was im Einzelnen zu veranlassen ist.
Wer sich nicht genau auskennt, könnte meinen, er hätte 6 Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen, § 1944 BGB. Aber, Vorsicht: Diese 6 Wochen sind sehr knapp bemessen, um den Bestand eines Nachlasses zu prüfen. Außerdem kann man die Erbschaft auch schon vor Ablauf dieser 6 Wochen annehmen, § 1946 BGB. Für die Annahme einer Erbschaft können auch konkludente (schlüssige) Handlungen ausreichen. Hat man die Erbschaft angenommen (nach den 6 Wochen gilt sie als angenommen, ob man das nun weiß oder nicht), dann ist man der Rechtsnachfolger des Erben. Das gilt auch für die Schulden.
Es gibt jede Menge Möglichkeiten, insbesondere in den Fällen, in denen man den Umfang des Nachlasses, seine Werthaltigkeit, eine eventuelle Überschuldung nicht oder noch nicht genau einschätzen kann, eine Haftungsbeschränkung zu erreichen (Nachlassverzeichnis, also Inventar, Nachlassverwaltung gem. § 2062 BGB). Es steigt aber das Risiko und es steigt auch der Bearbeitungsaufwand - und damit die Kosten - je mehr Zeit verstreicht.