Mit juristischen Überlegungen lassen sich nicht nur neue Wege gestalten (Stichwort: Veröffentlichungen). Jeder Bürger kann sich das Recht zum Freund machen oder sich vom Gesetz unterkriegen lassen. Die durchschnittliche Steuer- und Abgabenlast ist mit 51,2 Prozent (Jahr: 2013) bereits bei Normalverdienern so hoch, dass die daraus resultierenden Pflichten das Leben des Einzelnen mehr als hälftig bestimmen. Zu unseren 170 Steuergesetzen, die jeder Deutsche zu kennen hat, kommen dann noch die weiteren Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen des nationalen Rechts sowie die EU-Vorschriften.
Gleichwohl kann jeder, auch der „kleine Mann“, mit etwas Überlegung sein Schicksal selbst gestalten. Beispiel Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Was bleibt übrig? Wenn der Mindestlöhner 173,90 Stunden im Monat arbeitet, bekommt er 1.478,15 € brutto. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (Steuerklasse I oder IV) verbleiben 1.075,32 € netto (Jahr: 2013). Das sind 6,1835 € pro Stunde. Den Ärmsten nimmt der Staat also nur knapp ein Drittel des Lohnes vorab weg.
Aber: Der Geringverdiener muss, wenn er nicht gegensteuert, drei Stunden (genau: 2,9 Stunden) jeden Monat arbeiten, um seinen Staatsfunkbeitrag von 17,98 € pro Monat zu bezahlen. Für diesen Zwangsbeitrag erwirbt man das Recht, ein Empfangsgerät (kostet extra) für den öffentlichen Rundfunk und das staatliche Fernsehen bereit zu halten. Das sind immerhin 36 Stunden in einem einzigen Jahr, also 1 ½ Kalendertage entsprechend mehreren Arbeitstagen, die er für den Staat noch extra arbeiten muss. 36 Arbeitsstunden zusätzlich, nur um der Propaganda im Staatsfunk zu lauschen? Einnahmen/Ausgaben für Zwangsfernsehen und Staatsfunk über 8 Milliarden € pro Jahr (Zahlen: 2014). Straßenbau, Ausgaben 2014: rund 4,5 Milliarden €.
Jeder, auch ein Kleinverdiener, darf das Recht für sich nutzen. Es ist für Alle da. Wenn ein Kleinverdiener auf den Staatsfunk verzichten möchte und gesetzlich korrekt verzichtet, dann spart er sich in 10 Jahren einen schönen zusätzlichen Urlaub zusammen. Bei Großverdienern wirkt sich die Zeit- und Geldersparnis entsprechend geringer aus. Möglichkeiten: Bei Wohngemeinschaften fällt der Zwangsbeitrag nur 1 x pro Haushalt an. Kirchen genießen Beitragsfreiheit.
|
Die IHK Koblenz hat sich entschlossen, auf diesseitige Klage hin die angefochtenen Beitragsbescheide sämtlich aufzuheben. Zusätzlich hat die IHK sich zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreis bereit erklärt (Schriftsatz 10. 4. 2015, Az. 3 K 1287/13. KO, Verwaltungsgericht Koblenz).
Das Anerkenntnis der IHK kam zwar etwas knapp vor dem auf den 13.4.2015 angesetzten Termin. Egal, das Ergebnis entscheidet.
|